Sie sind ein erfolgreicher Unternehmer mit einem Einzelunternehmen? Läuft Ihr Unternehmen / Webshop so gut, dass Sie die Arbeit alleine wirklich nicht mehr bewältigen können? Dann können Sie über die Einstellung von Personal nachdenken. Sie bleiben dann Unternehmer mit Einzelunternehmen, denn der Begriff Einzelunternehmen bezieht sich nicht auf die Anzahl der dort tätigen Mitarbeiter, sondern auf die Rechtsform des Unternehmens (aha!).
Sie können also Ihr eigenes Personal einstellen. Dies schafft jedoch die notwendigen Risiken und den bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund entscheiden sich Unternehmer mit einem Einzelunternehmen trotz der oft höheren Kosten manchmal für andere Optionen wie Freiberufler, Leiharbeiter, Arbeitnehmer auf Abruf und Arbeitnehmerüberlassung. Lesen Sie unten, was was ist und wie es funktioniert.
1 Stellen Sie Ihr eigenes Personal ein
Entscheiden Sie sich, eigenes Personal einzustellen? Wenn Sie Personal einstellen, gehen Sie bestimmte Risiken ein, wie z. B. den leistungsschwachen Mitarbeiter, den Sie nicht einfach entlassen können, und das Risiko, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, weil Ihr Unternehmen schlecht läuft. Darüber hinaus sind Sie im Krankheitsfall zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Sie müssen auch alle möglichen Dinge arrangieren. Beispielsweise müssen Sie eine Lohnbuchhaltung führen. Darüber hinaus müssen Sie das Arbeitsrecht einhalten. Dieses Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Risiken, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind, klar zu beschreiben und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
2 Zusammenarbeit mit Freiberuflern
Als Unternehmer müssen Sie kein Arbeitsverhältnis mit Freiberuflern eingehen. Sie stellen den Freelancern, die für Sie arbeiten, Aufträge zur Verfügung (falls vorhanden). Die Zusammenarbeit mit Freelancern ist daher sehr flexibel. Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit Freelancern? Fordern Sie in diesem Fall eine VAR-Erklärung oder einen von den Steuerbehörden genehmigten Mustervertrag an. Die Freiberufler werden dann von den Finanzbehörden als Unternehmer angesehen. Als Unternehmer, der mit Freiberuflern zusammenarbeitet, müssen Sie selbst keine Lohnsteuer abführen.
Beauftragen Sie einen Freiberufler mit der Erfüllung eines umfangreichen Auftrags? Beschreiben Sie die Aufgabe klar und vereinbaren Sie, wann die Aufgabe abgeschlossen sein muss.
3 Arbeiten mit Bereitschaftskräften
In der Gastronomie und im Gesundheitswesen werden häufig Mitarbeiter auf Abruf eingesetzt. Diese Bereitschaftskräfte werden bei (befristeter) Arbeit hinzugezogen. Mit Bereitschaftsdiensten können Sie einen Vorvertrag abschließen. Ein Vorvertrag, der die für einen Abruf geltenden Bedingungen festlegt, wird erst dann zu einem Arbeitsvertrag, wenn der Bereitschaftsdienst einen Anruf entgegennimmt (er ist dazu nicht verpflichtet). Sie können auch mit Bereitschaftskräften einen Arbeitsvertrag abschließen. Wird es einen Anruf geben? Dann ist der Bereitschaftsdienst verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
4 Zeitarbeitskräfte einstellen
Sie haben gerade einen Großauftrag erhalten und brauchen deshalb rechtzeitig mehr Fachpersonal? Sie können eine Arbeitsagentur mit der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter beauftragen. Diesen Mitarbeiter können Sie dann temporär einstellen. Die Einstellung von Personal über eine Arbeitsagentur ist nicht billig. Der Vorteil ist, dass Sie nicht an den Mitarbeiter gebunden sind. Ist der Großauftrag abgeschlossen? Dann können Sie die Zusammenarbeit mit dem eingestellten Mitarbeiter sofort beenden.
5 Entscheiden Sie sich für die Gehaltsabrechnung
Entscheiden Sie sich, mit der Lohnbuchhaltung zu beginnen? Anschließend kümmern Sie sich um die Rekrutierung und Auswahl geeigneter Mitarbeiter. Die Lohnbuchhaltung kümmert sich dann um viele administrative Angelegenheiten, wie die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Auszahlung des Gehalts und des Urlaubsgeldes und die Abwicklung der Lohnbuchhaltung. Durch die Zusammenarbeit mit Lohnbuchhaltern, die auf der Gehaltsliste der Lohnunternehmen stehen, ersparen Sie sich als Einzelunternehmer viel Verwaltungsaufwand.
6 Abordnung
Einer Ihrer Mitarbeiter fehlt längere Zeit, zum Beispiel wegen Krankheit oder Schwangerschaft? Es kann möglich sein, jemanden von einem anderen Unternehmen oder von einer Personalvermittlungsagentur einzustellen. Wenn ein Arbeitnehmer entsandt wird, verbleibt der Arbeitnehmer in der Regel auf der Gehaltsliste des Unternehmens oder der Entsendeagentur, die ihn/sie entleiht. Auf diese Weise können Sie ohne viel Risiko und Aufwand jemanden vorübergehend in Ihrem Unternehmen arbeiten lassen.
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