Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen BNO / Februar 2013.1

Sell ​​​​your stuff online ist Teil von Loaded Ink BNO und unterliegt daher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Berufsorganisation niederländischer Designer. Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte (für Geschäftskunden).

1 Vereinbarung, Angebot und Bestätigung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Angebote und das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (nachfolgend: Designer) geschlossenen Verträge. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich zwischen Auftraggeber und Designer vereinbart werden.

1.2 Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 2 Monaten. Angebote können sich aufgrund einer unvorhergesehenen Änderung der Arbeit ändern. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Erwähnte Preise und Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Einsätze. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag an den Designer übermittelten Informationen, auf denen der Designer das Angebot basiert.

1.3 Aufträge werden vom Auftraggeber schriftlich bestätigt. Unterlässt der Auftraggeber dies, erklärt sich aber dennoch damit einverstanden, dass der Designer mit der Ausführung des Auftrags beginnt, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere mündliche Vereinbarungen und Abreden sind für den Designer erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Designer verbindlich.

2 Die Ausführung des Vertrages

2.1 Der Designer ist bemüht, den Auftrag sorgfältig und unabhängig auszuführen, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen zu vertreten und ein für den Auftraggeber brauchbares Ergebnis anzustreben, wie es von einem Designer erwartet werden kann und darf angemessen und professionell handeln erwartet. Soweit erforderlich, wird der Designer den Auftraggeber über den Fortgang der Arbeiten auf dem Laufenden halten.

2.2 Der Auftraggeber tut alles, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und korrekte Lieferung durch den Designer zu ermöglichen, wie die rechtzeitige Lieferung vollständiger, solider und klarer Daten oder Materialien, die der Designer angibt oder die der Auftraggeber versteht oder sollte vernünftigerweise verstehen, dass diese für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.

2.3 Eine vom Designer angegebene Frist für die Ausführung des Auftrags ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.4 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Auftrag des Designers nicht:
a) Durchführung von Tests, Beantragung von Genehmigungen und Beurteilung, ob Anweisungen des Kunden den gesetzlichen oder Qualitätsstandards entsprechen;
b. Recherchen zum Bestehen von Rechten, einschließlich Patentrechten, Markenrechten, Zeichen- oder Designrechten, Urheber- oder Bildnisrechten Dritter;
c. Durchführung von Recherchen über die Möglichkeit des in sub b. vorgesehene Schutzmöglichkeiten für den Auftraggeber.

2.5 Vor Beginn der Ausführung, Produktion, Vervielfältigung oder Veröffentlichung werden sich die Parteien gegenseitig Gelegenheit geben, die neuesten Modelle, Prototypen oder Tests des Ergebnisses zu überprüfen und zu genehmigen.

2.6 Abweichungen des (End-)Ergebnisses im Vergleich zu dem, was vereinbart wurde, sind kein Grund für Ablehnung, Minderung, Schadensersatz oder Auflösung des Vertrages, wenn diese Abweichungen unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise von untergeordneter Bedeutung sind.

2.7 Reklamationen werden dem Designer so schnell wie möglich schriftlich mitgeteilt, in jedem Fall jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Abschluss des Auftrags, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber das Ergebnis des Auftrags vollständig akzeptiert hat.

3 Aktivierung Dritter

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden Aufträge im Rahmen der Auftragsausführung durch oder im Auftrag des Auftraggebers an Dritte erteilt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Designer auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers als Bevollmächtigter auftreten. Hierfür können die Parteien eine weitere Zahlung vereinbaren.

3.2 Erstellt der Designer auf Wunsch des Auftraggebers ein Budget für die Kosten Dritter, so ist dieses Budget indikativ. Auf Wunsch kann der Designer Angebote im Namen des Kunden anfordern.

3.3 Bezieht der Designer bei der Ausführung des Auftrages Waren oder Dienstleistungen von Dritten gemäß ausdrücklicher Vereinbarung auf seine Kosten und Gefahr, wonach diese Waren oder Dienstleistungen an den Auftraggeber weitergegeben werden, so gelten die Bestimmungen des hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung gelten auch gegenüber dem Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder gesonderte Vereinbarungen mit dem Lieferanten.

3.4 Erteilt der Designer, auch im Namen des Auftraggebers, Aufträge oder Weisungen an Produktionsfirmen oder sonstige Dritte, wird der Auftraggeber auf Verlangen des Designers die Zustimmung gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB schriftlich bestätigen .

3.5 Der Auftraggeber wird ohne Rücksprache mit dem Designer keine Dritten beauftragen, wenn dies die mit dem Designer vereinbarte Ausführung des Auftrags beeinträchtigen könnte. Gegebenenfalls werden die Parteien besprechen, welche weiteren Auftragnehmer beauftragt und welche Tätigkeiten ihnen übertragen werden.

3.6 Der Designer haftet nicht für Fehler oder Mängel an Produkten oder Dienstleistungen Dritter, die vom Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers beauftragt wurden, unabhängig davon, ob diese vom Designer eingebracht wurden. Der Kunde muss diese Parteien selbst ansprechen. Bei Bedarf kann der Konstrukteur dabei behilflich sein.

4 Geistige Eigentumsrechte und Eigentumsrechte

4.1 Alle sich aus der Beauftragung ergebenden gewerblichen Schutzrechte – einschließlich Patent-, Marken-, Zeichen- oder Designrecht und Urheberrecht – an den Ergebnissen aus der Beauftragung stehen dem Designer zu. Soweit ein solches Recht nur durch Hinterlegung oder Registrierung erlangt werden kann, ist hierzu ausschließlich der Designer befugt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Die Parteien können vereinbaren, dass die im ersten Absatz genannten Rechte ganz oder teilweise auf den Kunden übertragen werden. Diese Übertragung und alle Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, werden immer schriftlich festgehalten. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung wird ein Nutzungsrecht gemäß § 5 dieser AGB eingeräumt.

4.3 Der Designer hat jederzeit das Recht, seinen Namen auf, mit oder in der Öffentlichkeit rund um das Ergebnis des Auftrags in der für dieses Ergebnis üblichen Weise zu erwähnen oder zu erwähnen oder zu entfernen. Dem Auftraggeber ist es ohne vorherige Zustimmung des Designers nicht gestattet, das Ergebnis ohne Nennung des Designers zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.

4.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind die vom Designer im Rahmen des Auftrags erstellten Ergebnisse (Originale) (wie Entwürfe, Entwurfsskizzen, Konzepte, Beratungen, Berichte, Kostenvoranschläge, Kostenvoranschläge, Spezifikationen, Werkzeichnungen, Illustrationen, Fotos, Prototypen , Modelle, Formen, Prototypen, (Teil-)Produkte, Filme, (Audio- und Video-)Präsentationen, Quellcodes und andere Materialien oder (elektronische) Dateien usw.) Eigentum des Designers, unabhängig davon, ob sie dem Designer zur Verfügung gestellt wurden Auftraggeber oder an Dritte .

4.5 Nach Beendigung des Auftrages besteht, soweit nicht anders vereinbart, weder der Auftraggeber noch der Designer gegenseitig eine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der verwendeten Materialien und Daten.

5 Verwendung des Ergebnisses

5.1 Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Designer vollständig nachgekommen ist, erwirbt er das Recht, das Ergebnis des Auftrags gemäß dem vereinbarten Bestimmungsort zu verwenden. Sind keine Vereinbarungen über den Bestimmungsort getroffen, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung, für die der Auftrag (scheinbar) erteilt wurde. Das Nutzungsrecht ist ausschließlich, sofern sich aus der Art des Vertrages nichts anderes ergibt oder etwas anderes vereinbart ist.

5.2 Bezieht sich das Ergebnis auch auf Werke, an denen Rechte Dritter liegen, werden die Parteien zusätzliche Vereinbarungen darüber treffen, wie die Nutzung dieser Werke geregelt wird.

5.3 Ohne schriftliche Zustimmung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Ergebnis des Auftrags anzupassen, (wieder) zu verwenden oder es in einem breiteren oder anderen Umfang als vereinbart auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Der Designer kann diese Erlaubnis an Bedingungen knüpfen, einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung.

5.4 Bei nicht vereinbarter weitergehender oder abweichender Nutzung, einschließlich Änderungen, Verstümmelung oder Beeinträchtigung des Vor- oder Endergebnisses, hat der Designer Anspruch auf eine Entschädigung wegen Verletzung seiner Rechte in Höhe von mindestens dem Dreifachen des vereinbarten Honorars, mindestens a Entschädigung, die in angemessenem und fairem Verhältnis zu der begangenen Verletzung steht, ohne dass andere Rechte verloren gehen.

5.5 Dem Auftraggeber ist die Nutzung der zur Verfügung gestellten Ergebnisse nicht (mehr) gestattet und ein dem Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung eingeräumtes Nutzungsrecht erlischt, es sei denn, die Folgen hiervon stehen der Zumutbarkeit und Billigkeit entgegen:
a. ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde seinen (Zahlungs-) Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt oder sich anderweitig in Verzug befindet;
b. wenn der Auftrag aus den in Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen vorzeitig beendet wird;
c. im Falle der Insolvenz des Auftraggebers, es sei denn, die betreffenden Rechte sind gemäß Artikel 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber übertragen worden.

5.6 Der Designer hat die Freiheit, die Ergebnisse unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers für eigene Werbung, Auftragsakquise, Promotion, einschließlich Wettbewerbe und Ausstellungen etc. zu verwenden und leihweise zu erhalten, wenn es sich um physische Ergebnisse handelt .gehen.

6 Gebühr und Kosten

6.1 Dem Designer steht für die Ausführung des Auftrages ein Honorar zu. Dies kann aus einem Stundensatz, einem Beratungshonorar, einem Festbetrag, unabhängig davon, ob er sich auf die Projektsumme bezieht, oder einem anderen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Honorar bestehen.

6.2 Neben dem vereinbarten Honorar die Kosten, die dem Designer für die Durchführung des Auftrages entstehen, wie Büro-, Reise- und Übernachtungskosten, Kosten für Drucke, Kopien, (Druck-)Proofs, Prototypen und Kosten Dritter für Beratung , Produktion und Beratung etc. sind erstattungsfähig. Diese Kosten werden so weit wie möglich im Voraus angegeben, es sei denn, es wird ein prozentualer Zuschlag vereinbart.

6.3 Wird der Designer durch die verspätete oder nicht erfolgte Lieferung vollständiger, einwandfreier und klarer Daten/Materialien, durch eine geänderte oder fehlerhafte Beauftragung oder Einweisung oder durch äußere Umstände gezwungen, mehr oder andere Arbeiten auszuführen, werden diese Tätigkeiten unterbunden gesondert honoriert. , auf Basis der üblichen Honorare des Designers. Hierüber wird der Designer den Auftraggeber vorab informieren, es sei denn, dies ist aufgrund der Umstände nicht möglich oder die Art der Arbeit lässt eine Verzögerung nicht zu.

6.4 Wird die Ausführung des Auftrages durch Umstände verzögert oder unterbrochen, die der Designer nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. Der Designer wird versuchen, die Kosten so weit wie möglich zu begrenzen.

7 Zahlung und Aussetzung

7.1 Alle Zahlungen sind ohne Abzug, Aufrechnung oder Aussetzung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung anders angegeben ist.

7.2 Alle an den Auftraggeber gelieferten Waren bleiben Eigentum des Designers, bis alle Beträge, die der Auftraggeber dem Designer gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag schuldet, vollständig an den Designer gezahlt wurden.

7.3 Kommt der Kunde mit der vollständigen oder teilweisen Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, schuldet der Kunde gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten, die mindestens 10 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 150 € exkl. MwSt. betragen.

7.4 Der Designer ist für die rechtzeitige Rechnungsstellung verantwortlich. Der Designer kann in Absprache mit dem Auftraggeber das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Kosten als Vorschuss, zwischenzeitlich oder periodisch berechnen.

7.5 Der Designer kann die Ausführung des Auftrages aussetzen, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht nachkommt oder der Designer durch eine Erklärung oder ein Verhalten des Auftraggebers nachvollziehen muss diese Zahlung wird zurückgelassen.

8 Kündigung und Auflösung des Vertrages

8.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne schuldhaftes Verschulden des Designers oder löst der Designer den Vertrag aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung durch den Auftraggeber auf, so hat der Auftraggeber zusätzlich zum Honorar und der Kosten im Zusammenhang mit der bis dahin geleisteten Arbeit sind zu ersetzen. Hierzu zählen auch Verhaltensweisen des Auftraggebers, aufgrund derer dem Designer die Ausführung des Auftrags nicht mehr zugemutet werden kann.
als zurechenbarer Mangel angesehen.

8.2 Die im vorstehenden Absatz genannte Vergütung umfasst mindestens die Kosten, die sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der Designer im eigenen Namen gegenüber Dritten zur Erfüllung des Auftrags eingegangen ist, sowie mindestens 30 % des verbleibenden Teils der Gebühr, die der Kunde bei vollständiger Vertragserfüllung erhält, die der Auftrag fällig würde.

8.3 Sowohl der Designer als auch der Auftraggeber haben das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise sofort aufzulösen, und alle geschuldeten Beträge werden sofort fällig und zahlbar, wenn ein Antrag auf Insolvenz, (vorläufige) Zahlungseinstellung oder Schuldensanierung gestellt wird die andere Partei.

8.4 Besteht die Leistung des Designers in der wiederholten Ausführung gleichartiger Arbeiten, so liegt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ein Dauerleistungsvertrag vor. Dieser Vertrag kann nur durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten gekündigt werden, während der der Auftraggeber vom Designer weiterhin Arbeiten im üblichen Umfang abnimmt oder finanziell entschädigt.

9 Garantien und Haftungsausschlüsse

9.1 Der Designer garantiert, dass die gelieferte Ware von oder in seinem Auftrag gestaltet wurde und dass er, sofern das Ergebnis urheberrechtlich geschützt ist, als Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt und darüber verfügen kann Arbeit als Urheberrechtsinhaber. Der Designer garantiert, dass das Ergebnis des Auftrags zum Zeitpunkt seiner Realisierung, soweit er/sie weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, keine Rechte Dritter verletzt oder anderweitig rechtswidrig ist.

9.2 Bei Nutzung der Auftragsergebnisse durch den Auftraggeber stellt der Auftraggeber den Designer oder vom Designer für den Auftrag beauftragte Dritte von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den Anwendungen oder der Nutzung des Auftragsergebnisses ergeben. Die Haftung des Designers gegenüber dem Auftraggeber für die Nichteinhaltung der im vorstehenden Absatz genannten Garantien und sonstige Haftung gemäß Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber stellt den Designer von Ansprüchen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an allen vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und/oder Daten frei, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden.

10 Haftung

10.1 Im Falle eines zurechenbaren Mangels muss der Designer zunächst schriftlich mit angemessener Fristsetzung in Verzug gesetzt werden, um seinen Verpflichtungen nachzukommen oder Fehler zu beheben oder Schäden zu begrenzen oder zu beseitigen.

10.2 Der Designer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für direkte Schäden, die dem Designer zuzurechnen sind. Die Haftung des Designers für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, beschädigten oder verlorenen Daten oder Materialien oder Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.

10.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Designers ist die Haftung des Designers auf das Designerhonorar für den Auftrag beschränkt, zumindest für den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. Dieser Betrag übersteigt 75.000 € nicht und ist in jedem Fall maximal auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer im entsprechenden Fall an den Designer zahlt. Die Höhe, für die der Designer im Einzelfall haftet, reduziert sich um allfällige Versicherungssummen des Auftraggebers.

10.4 Jegliche Haftung erlischt nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftrag durch Abschluss, Stornierung oder Auflösung beendet wird.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Will der Auftraggeber denselben Auftrag gleichzeitig anderen als dem Designer erteilen oder hat er den Auftrag bereits einem anderen erteilt, wird er dies dem Auftragnehmer unter Nennung der Namen dieser anderen mitteilen.

11.2 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Rechte aus einem mit dem Designer geschlossenen Vertrag auf Dritte zu übertragen, außer im Falle der Übertragung seines gesamten Unternehmens oder mit schriftlicher Zustimmung des Designers.

11.3 Die Parteien sind verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, Tatsachen und Umstände, die der anderen Partei im Zusammenhang mit der Beauftragung zur Kenntnis gelangen, voneinander oder aus einer anderen Quelle, die vernünftigerweise nachvollziehbar sind, Stillschweigen zu bewahren Offenlegung oder Weitergabe an Dritte könnte dem Designer oder dem Auftraggeber Schaden zufügen. Dritte, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind, sind in Bezug auf diese Tatsachen und Umstände, die von der anderen Partei stammen, zur gleichen vertraulichen Behandlung verpflichtet.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder nichtig sein, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. In diesem Fall werden sich die Parteien mit dem Ziel beraten, neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der nichtigen oder nichtigen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

11.5 Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und sind nicht Bestandteil dieser AGB.

11.6 Der Vertrag zwischen dem Designer und dem Auftraggeber unterliegt niederländischem Recht. In erster Instanz werden die Parteien versuchen, einen entstandenen Streit in gegenseitiger Absprache zu lösen. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich ein Schiedsverfahren vereinbart haben, entscheidet das nach dem Gesetz zuständige Gericht oder das Gericht am Sitz des Designers über Streitigkeiten zwischen dem Designer und dem Auftraggeber nach Wahl des Designers.

Februar 2013. Hinterlegt bei der Handelskammer in Amsterdam unter der Nummer 40539096 und kann über diesen Link heruntergeladen werden.

Verkaufs- und Lieferbedingungen Produkte (B2B) BNO / Juli 2014

1 Anwendbarkeit dieser Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen in Bezug auf vom Designer entworfene oder angebotene Produkte.

1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Definitionen verwendet:
a. Designer die Designagentur oder der Designer, der Produkte verkauft;
b. Käufer die Gegenpartei des Designers, der kein Verbraucher ist.

2 Angebote und Vereinbarungen

2.1 Das Angebot oder Angebot ist freibleibend und gilt während der darin angegebenen Laufzeit bzw. solange der Vorrat reicht.

2.2 Verträge zwischen dem Designer und dem Käufer kommen durch schriftliche Bestätigung des Designers einschließlich einer Bestätigung per E-Mail zustande. Eine automatisch elektronisch erstellte Eingangsbestätigung gilt nicht als solche. Der Designer behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen.

2.3 Der Designer ist berechtigt, sich bei der Vertragsdurchführung Dritter zu bedienen. Alle Rechte und Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen und etwaigen weiteren Vereinbarungen zugunsten des Designers gelten auch für vom Designer eingeschaltete Vermittler und sonstige Dritte.

3 Änderung der Umstände und höhere Gewalt

3.1 Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Preise für Rohstoffe, Löhne, Einfuhrzölle, Steuern oder sonstige externe Kosten (sei es währungsbedingt oder nicht), ist der Designer berechtigt, den Kaufpreis dieser Erhöhung anzupassen.

3.2 Der Designer wird den Käufer so schnell wie möglich über einen solchen Umstand informieren, wonach der Käufer berechtigt ist, den Vertrag innerhalb einer Frist von acht (8) Tagen aufzulösen, es sei denn, die Erhöhung ist das Ergebnis einer gesetzlichen Preiserhöhung.

3.3 Wenn der Designer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, ist er berechtigt, den Vertrag (teilweise) aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, bis die Situation höherer Gewalt beendet ist. Der Käufer ist dann verpflichtet, das bereits Gelieferte zu bezahlen.

4 Lieferung

4.1 Angegebene (Liefer-)Zeiten sind Richtwerte und gelten nicht als Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer daher den Designer schriftlich in Verzug setzen.

4.2 Benötigt der Designer für die Ausführung des Vertrages Angaben des Käufers oder ist eine (Teil-)Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem die richtigen und vollständigen Angaben bzw. die Vorauszahlung beim Designer eingegangen ist.

4.3 Bestellungen werden nur dann frachtfrei geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei unfreier Lieferung ist der Designer berechtigt, Frachtkosten zu berechnen.

4.4 Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem die Produkte das Lager des Designers verlassen haben. Das Risiko der gelieferten Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über, unabhängig davon, was zwischen dem Designer und dem Käufer bezüglich Transport und Versicherung vereinbart wurde.

4.5 Verweigert der Käufer eine Lieferung, kann der Designer ihm die daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen. In diesem Fall hat der Designer auch das Recht, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts, eine vollständige Entschädigung zu verlangen.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Designers, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Designer aus dem Vertrag erfüllt hat.

5.2 Der Käufer darf die Produkte, die aufgrund dieser Klausel Eigentum des Designers geblieben sind, nur im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit an Dritte verkaufen.

5.3 Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit dem Designer geschlossenen Vertrag nicht nachkommt oder wenn der Designer die begründete Befürchtung hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Designer berechtigt, die gelieferten Produkte an den Käufer zu liefern oder zu liefern Dritte, die die Sache für den Käufer verwahren, zur Herausgabe. In diesem Fall muss der Käufer vollumfänglich mitwirken.

6 Auflösung und Rückgabe

6.1 Bestellungen können vom Käufer nur mit Zustimmung des Designers geändert oder storniert werden. Soweit dem Designer durch die Änderung oder Stornierung bereits Kosten entstanden sind oder entstehen müssen, kann der Designer diese dem Käufer in Rechnung stellen.

6.2 Rücksendungen gelieferter Produkte können nur nach schriftlicher Zustimmung des Designers erfolgen, wobei der Designer ein Weisungsrecht bezüglich der Versandart hat. Die direkten Kosten für die Rücksendung der Produkte im Zusammenhang mit diesem Artikel gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Designer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Designer die Rücksendung erhalten hat.

7 Zahlung

7.1 Der Designer ist jederzeit berechtigt, (Teil-)Vorkasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.

7.2 Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu erfolgen, ohne dass dem Käufer ein Anspruch auf Skonto oder Verrechnung zusteht.

7.3 Wenn der Designer nach Ablauf der Zahlungsfrist noch keine (vollständige) Zahlung erhalten hat, gerät der Käufer in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen, wie sie im Geschäftsverkehr gelten. Alle Kosten, die dem Designer entstehen, wie Anwaltskosten und außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit Zahlungsverzug entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 10 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 150 € ohne Mehrwertsteuer festgesetzt.

8 Suspendierungs- und Kündigungsbefugnisse

8.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen im Falle höherer Gewalt und in Artikel 6 ist der Designer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus allen zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen (teilweise) auszusetzen oder diese Vereinbarungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise aufzulösen Versäumnis oder gerichtliche Intervention:
a) wenn der Käufer in Verzug ist oder der Designer begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachkommen wird;
b. bei Liquidation, (Antrag auf) Zahlungseinstellung, Konkurs oder Schuldensanierung oder sonstigen Umständen, aufgrund derer der Käufer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann; oder
c. wenn Umstände eintreten, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder dem Designer eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

8.2 In den unter 8.1 genannten Fällen werden auch alle eventuellen Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und der Designer ist zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.

9 Garantien und Reklamationen

9.1 Die vom Designer zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind. Gegebenenfalls unterliegen die vom Designer gelieferten Produkte den Gewährleistungsbestimmungen von Lieferanten und Dritten wie Herstellern und Importeuren.

9.2 Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Käufer prüfen, ob die Produkte für die Verwendung dort geeignet sind und ob sie die für sie festgelegten Bedingungen und (gesetzlichen) Anforderungen erfüllen.

9.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Designer innerhalb von zehn (10) Tagen – bei äußeren Mängeln unverzüglich – schriftlich und begründet anzuzeigen.

9.4 Stellt sich heraus, dass ein Produkt nicht der Vereinbarung entspricht und wurde rechtzeitig reklamiert, hat der Designer die Wahl, das betreffende Produkt zu ersetzen, eine Reparatur zu veranlassen oder den Rechnungspreis zuzüglich bezahlter Versandkosten zu erstatten.

9.5 Alle Daten, Modelle und Abbildungen in Bezug auf Farben, Materialien, Größen und Ausführung sind Richtwerte. Abweichungen hierin können keinen Grund zur Ablehnung, Minderung, Auflösung des Vertrages oder Schadensersatz darstellen, wenn diese Abweichungen von untergeordneter Bedeutung sind.

10 Rechte an geistigem Eigentum

10.1 Der Käufer erkennt ausdrücklich alle geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte, Materialien und Informationen an, die dem Käufer vom Designer zur Verfügung gestellt werden, einschließlich (des Aussehens von) Mustern, Verpackungen, Etiketten, Anhängern, des Designs, der Zusammensetzung und/oder Spezifikationen von Mustern, Produkten und Halbfertigprodukten sowie technisches und kaufmännisches Know-how, Modelle, Formen, Entwürfe und Designs liegen in der Verantwortung des Designers, seiner Zulieferer oder sonstiger Berechtigter.

10.2 Wenn und soweit der Designer Produkte oder Verpackungen auf der Grundlage ausdrücklicher Anweisungen des Käufers herstellt, wie z. B. vom Käufer gelieferte Spezifikationen, Entwürfe, Skizzen, Modelle oder Designs, garantiert der Käufer, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt den Designer diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei und erstattet alle Kosten, die dem Designer im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen entstehen.

11 Haftung für Schäden

11.1 Der Designer haftet nicht für Schäden verursacht durch:
a) durch unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Ware oder durch Verwendung zu einem anderen Zweck als dem, für den sie nach objektiven Maßstäben geeignet ist;
b. weil sich der Designer auf falsche oder unvollständige Informationen verlassen hat, die vom Käufer oder im Namen des Käufers bereitgestellt wurden;
c. durch Dritte, die auf Wunsch oder mit Zustimmung des Käufers an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind;
d. Materialien oder Dienstleistungen, die von Dritten auf Anfrage oder mit Zustimmung des Käufers bereitgestellt werden; oder
e. Missverständnisse, Verstümmelungen, Verzögerungen oder unsachgemäße Übermittlung von Bestellungen und Mitteilungen infolge der Nutzung des Internets oder anderer (elektronischer) Kommunikationsmittel.

11.2 Ersatzfähig sind nur direkte Schäden, die dem Designer zuzurechnen sind. Die Haftung für mittelbare Schäden wie in jedem Fall, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, beschädigte oder verlorene Daten oder Materialien, Minderertrag ist ausgeschlossen.

11.3 Soweit der Designer auf Schadensersatz haftet, beschränkt sich dieser auf maximal den Rechnungsbetrag, der sich auf die (Teil-)Lieferung bezieht, mit der Maßgabe, dass dieser Betrag € 45.000 nicht übersteigt und in jedem Fall zeitlich begrenzt ist auf a höchstens der Betrag, den der Versicherer im Anlassfall an den Designer auszahlt.

11.4 Der Käufer stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden und dessen Ursache dem Käufer zuzurechnen ist.

11.5 Die in den Artikeln 11.1 bis 11.4 genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Designers oder seiner (Aufsichts-)Untergebenen beruht.

12 Niederländisches Recht und zuständiges Gericht

12.1 Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn der Käufer dort seinen Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2 Bei Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Designers zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Der Designer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht nach dem Gesetz vorzulegen.

12.3 Die Parteien werden die Gerichte erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

13 Sonstige Bestimmungen

13.1 Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgeblich für deren Erläuterung.

13.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig und anwendbar, wenn sie schriftlich erfolgen. Verwendet der Designer zusätzliche Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, berührt dies die Gültigkeit und Anwendbarkeit anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Download über diesen Link .

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Training / Mai 2019

1 Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Sell your stuff online und einem Teilnehmer über Kurse, Programme, Masterclasses, Schulungen und andere Formen von Schulungen im weitesten Sinne des Wortes, im Folgenden Schulungen genannt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn Sell your stuff online und der Teilnehmer schriftlich zugestimmt haben.

2 Schöpfung

Die Vereinbarung zwischen Sell your stuff online und dem Teilnehmer kommt zustande durch:
• oder digital online bestellen und im Geschäft unter www.sellyourstuffonline.nl bezahlen
• entweder durch schriftliche Bestätigung (Rechnung) von Sell your stuff online an den Teilnehmer nach Anmeldung

3 Stornierung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann das Training schriftlich stornieren. Voraussetzung ist, dass die Stornierung von Sell your stuff online bestätigt wurde. Die Stornokosten gliedern sich wie folgt:

Datum Stornierung Registrierung
• mehr als 4 Arbeiten vor Ausbildungsbeginn - keine Kosten
2 bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn - 50 % der Kosten
weniger als 2 Wochen vor Trainingsbeginn - volle Kosten

Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers treten. Dies muss vorab schriftlich mitgeteilt und von Sell your stuff online genehmigt werden.

4 Kündigung durch Verkaufen Sie Ihre Sachen online

4.1 Sell your stuff online kann das Training ohne Angabe von Gründen stornieren. Der Teilnehmer erhält dann das bereits bezahlte Geld für das entsprechende Training zurückerstattet.

4.2 Der Begriff „Lebenslanger Zugang“ bedeutet, dass der Teilnehmer so lange Zugang zu dem entsprechenden Training hat, wie das Training besteht. Wenn Sell your stuff online entschieden hat, dass eine Schulung ausläuft und abgebrochen wird, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Schulungsgebühren.

5 Preise

Sell ​​your stuff online hat das Recht, die Preise von Schulungen motiviert zu ändern.

6 Abrechnung

Bei der Online-Bestellung einer Schulung folgt eine Reihe von E-Mails mit einer vom Shopify-System generierten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Wenn eine Ratenzahlung gewählt wurde, verwendet Sell your stuff online das Sammelsystem RCUR. Die Inkassokosten sind vereinbarungsgemäß monatlich zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

7 Sammlung

Die Zahlung der fälligen Schulungsgebühr hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungspflicht kann Sell your stuff online gerichtlich oder außergerichtlich eintreiben. Die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer .

8 Urheberrecht

Das Urheberrecht an von Sell your stuff online veröffentlichten Texten, Designs und Schulungsunterlagen liegt bei Sell your stuff online , sofern dieses Urheberrecht nicht mittels eines Lizenzformulars übertragen wurde. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Sell your stuff online darf der Teilnehmer Daten weder ganz noch teilweise oder auszugsweise veröffentlichen oder vervielfältigen. Sell ​​​​your stuff online besitzt das Urheberrecht an Berichten, Vorschlägen und anderen Dokumenten, die sich aus seiner Arbeit ergeben.

9 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Für alle Dienstleistungen, Aktivitäten, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen Sell your stuff online und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ergeben, gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden dem zuständigen Gericht beim Gericht in Den Haag vorgelegt.

Den Haag, 1. Mai 2019